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Erhebliche Waldbrandgefahr im Kanton Zug
Ab 21. August 2026 wird die Waldbrandgefahr neu als «erheblich» (Stufe 3 von 5) beurteilt.
Mit der Aufhebung der bis zum 20. August 2026 geltenden Verbote ist das Feuern grundsätzlich wieder möglich. Bei erheblicher Waldbrandgefahr (Stufe 3) ist jedoch weiterhin besondere Vorsicht geboten. Im Wald und in Waldesnähe sind Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen zulässig. Folgende Vorsichtsmassnahmen sind zu beachten:
- Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen entfachen
- Feuer jederzeit unter Kontrolle halten
- Funkenwurf sofort löschen
- Feuer vor dem Verlassen vollständig löschen
- Bei starkem oder böigem Wind auf Feuer verzichten
- Keine Raucherwaren wegwerfen
- Keinen Schlagabraum verbrennen (Es werden keine Bewilligungen mehr erteilt.)
- Kein Feuerwerk in Waldesnähe abfeuern. Die auf dem Produkt aufgedruckten Sicherheitsabstände sind einzuhalten.
- Keine Himmelslaternen steigen lassen
Das Amt für Wald und Wild beobachtet die Lage weiterhin. Bei erneut trockener oder windiger Witterung kann sich die Waldbrandgefahr wieder verändern; bei Bedarf werden die Gefahrenstufe und die Massnahmen erneut angepasst.
Vielen Dank, dass Sie mit Ihrem verantwortungsvollen Verhalten zum Schutz von Wald, Natur und Bevölkerung beitragen.