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Gefahrenstufe 4 - grosse Waldbrandgefahr im Kanton Zug
Nach zwei starken Niederschlagsereignissen war die Waldbrandgefahr im Kanton Zug bisher geringer als in den Nachbarkantonen. Inzwischen ist es jedoch auch hier sehr trocken, und mit nennenswertem Regen wird frühestens in rund zehn Tagen gerechnet.
Das Amt für Wald erhöht deshalb die Waldbrandgefahrenstufe per 10. Juli 2026 von Stufe 3 (erhebliche Gefahr) auf Stufe 4 (grosse Gefahr) und erlässt ein Feuerverbot im Wald sowie bis 50 Meter vom Waldrand entfernt. Die Massnahme erfolgt in Absprache mit dem Kanton Schwyz.
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Regeln Gefahrenstufe 4Wald / Waldabstand 50 Meter: Im Wald und in Waldesnähe ist es verboten, Feuer zu entfachen. Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für die bestehenden, eingerichteten Feuerstellen. Ausgenommen vom Verbot sind die Verwendung von Gas- und Elektrogrills auf befestigtem Untergrund.Übriges Gebiet: Verboten sind das Grillieren in unbefestigten Feuerstellen, das Abbrennen von Feuerwerken, das Steigenlassen von Himmelslaternen sowie das Wegwerfen von Raucherwaren oder Streichhölzern. Erlaubt ist lediglich das Grillieren in befestigten Feuerstellen oder mit Kohle-, Gas- oder Elektrogrills auf befestigtem Untergrund, sofern der Abstand zum Wald mehr als 50 Meter beträgt. Höhenfeuer sind verboten.
Weitere Infos: Aktuelle Gefahrensituation im Kanton ZugExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Die Waldbrandgefahr ist auf https://www.waldbrandgefahr.ch/Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. aufgeschaltet.
Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| Merkblatt Feuerverbot im Wald und Waldesnähe (PDF, 227 kB) | Download | 0 | Merkblatt Feuerverbot im Wald und Waldesnähe |